Berechnung zu meldende Jugendschiedsrichter
Nach § 18, Abs. 8 der geltenden WHV-Spielordnung Jugend (SPO-J WHV) sind alle Vereine verpflichtet, ihre J(A)-lizenzierten Jugendschiedsrichter namentlich spätestens bis zum 1. April eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Jugendschiedsrichterreferenten in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden.
Nach dem Vorliegen der Meldezahlen an Mannschaften im Jugendbereich für die Feldsaison 2020 konnte die Berechnung für die Anzahl zu meldender Jugendschiedsrichter abgeschlossen werden und wird hiermit veröffentlicht. Sollten sich Änderungen bezüglich der Mannschaftsmeldungen ergeben, wird die Berechnung umgehend angepasst.
» Berechnung und Meldezahlen Jugend
Auf die Mitteilung 115 durch das WHV-Präsidium vom 05. Februar 2019 wird hingewiesen.
» Mitteilung 115
Wir bitten um Beachtung.
Benjamin Göntgen
Schiedsrichterausschuss
WHV Jugendschiedsrichterreferent |