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Schiedsrichteransetzungen im WHV

Ansetzungen Erwachsenenbereich
 

Die Meisterschaftsspiele der 1. Verbandsliga Herren werden jeweils von einem Schiedsrichter der spielenden Mannschaften geleitet. Die jeweils am Spiel beteiligten Vereine sind verpflichtet, je einen Schiedsrichter zu stellen, der Inhaber der Schiedsrichterlizenz D (Nachweis der Regelkenntnis) oder einer höheren Schiedsrichterlizenz des WHV gemäß den Lizenzbestimmungen ist.

Die namentlichen Schiedsrichteransetzungen im Erwachsenenbereich (Oberliga und Regionalliga) werden durch den zuständigen Ansetzer im Schiedsrichterausschuss, Benjamin Göntgen, vorgenommen (sr_ansetzungen@whv-hockey.de).

 

Göntgen_Ben
Ansetzungen Erwachsenenbereich
Benjamin Göntgen
Ansetzungen Erwachsenenbereich
Benjamin Göntgen

c/o WHV, Friedrich-Alfred-Allee 25

47055 Duisburg

Ansetzungen Jugendbereich
 

Die Regionalligaspiele der Jugendaltersklassen setzt der stellv. Jugendschiedsrichterreferent Felix Diallo (sr_jugendansetzungen@whv-hockey.de) an. Die Jugendschiedsrichteransetzungen werden telefonisch/per eMail festgelegt. Die Ansetzungen können für die jeweiligen Spieltage auf der WHV-Homepage in der jeweiligen Altersklasse unter dem Menüpunkt "Schiedsrichter" eingesehen werden. Dort entnehmen Sie auch, ob zu Ihrem Spiel SR angesetzt sind oder leider keine zur Verfügung stehen. Ab drei Tage vor dem Spiel sind diese als verbindlich zu betrachten

Über kurzfristige SR-Absagen aus z.B. gesundheitlichen Gründen eines SR erhalten Sie umgehend an die auf der WHV-Homepage hinterlegten Email-Adresse des Jugendspielbetriebs eine Info-Email.

 

Hierbei werden auch diejenigen Erwachsenenschiedsrichter fest eingeteilt, die aufgrund ihrer Terminabfrage zur Verfügung stehen. Aus diesen Gründen sind Absagen prinzipiell nicht mehr möglich. 
 

Ansetzungen Jugendbereich
Felix Diallo
Ansetzungen Jugendbereich
Felix Diallo

c/o WHV, Friedrich-Alfred-Allee 25

47055 Duisburg

Kostenerstattung für Verbandsschiedsrichter*innen

Jeder namentlich durch den Schiedsrichterausschuss angesetzte Schiedsrichter erhält vom Heimverein einen Kostenersatz gemäß § 21 Abs. 1 und 2 SpO WHV und § 8 Abs. 8 DBJ WHV) 

Die aktuellen Kostensätze sind hier zu finden:

 

Kostenübersicht der WHV Schiedsrichter*innen

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