Home Mitteilungen Kriterien zur Anrechnung von Verbandsschiedsrichter*innen
Kriterien zur Anrechnung von Verbandsschiedsrichter*innen
WHV - Schiedsrichter
Nr . 271 von 14.04.2022

Marius Timm 14. April 2022

Liebe Vereine, 
Liebe Verbandsschiedsrichter*innen,

 

wie in der Mitteilung Nr. 269 angekündigt, müssen alle Vereine ihre Verbandsschiedsrichter*innen dem Schiedsrichterausschuss bis zum 01.08.2022 melden. Die erforderliche Zahl der Verbandsschiedsrichter*innen errechnet sich hierbei durch die Anzahl der Mannschaften, die in den Ober-, Regional- und Bundesligen im Erwachsenenbereich pro Saison Schiedsrichter*innen erhalten (siehe Meldung Nr. 269)

 

Um Unklarheiten zu vermeiden, möchte der SRA mit dieser Mitteilung die Kriterien, nach welchen Schiedsrichter*innen als offizielle Verbandsschiedsrichter*innen für den Erwachsenenbereich angerechnet werden, veröffentlichen.

 

Es gilt daher, dass Personen als Verbandsschiedsrichter*innen angerechnet werden, wenn sie folgende Punkte zum 01.08.2022 erfüllen:

 

  1. WHV-Lizenz C oder höher
  2. Ablegen des Regeltests zu einem neuen Saisonabschnitt (Hinrunde Feldsaison, Hallensaison und Rückrunde Feldsaison)
  3. Bearbeiten von mindestens 80% der Videos der Woche
  4. Mindestens 5 offizielle Spiele in jeweils beiden der zurückliegenden Saisons für die Ober-, Regional- oder Bundesligen.

 

Schiedsrichter*innen, die bereits im Jugendbereich zum 01.04.2022 gemeldet wurden, können NICHT zusätzlich im Erwachsenenbereich gemeldet werden. 

 

Das bedeutet, dass Personen, die eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllen, nicht als Verbandsschiedsrichter*innen angerechnet werden können. Diese können aber weiterhin als Schiedsrichter*innen im Spielbetrieb des Verbandes oder des DHB eingesetzt werden.

 

Sollte Unklarheit über den Status der Verbandsschiedsrichter*innen von Seiten der betreffenden Vereine bestehen, kann dieser jederzeit beim Vizepräsidenten Schiedsrichter durch die Schiedsrichterobleute der Vereine erfragt werden.

 

An dieser Stelle möchten wir erneut an die Pflicht zur Meldung der Verbandsschiedsrichter*innen an den Schiedsrichterausschuss (vorsitz@whv-sra.de) erinnern.


Mit sportlichen Grüßen

 

Philipp Hesselmann
Vizepräsident Schiedsrichter

Unsere Sponsoren

Unsere Partner

Hockey für alle

Gefördert durch