Ganztag und Rechtsanspruch / Kooperationen für Sportvereine

Schulsport und Ganztag

Ganztag und Rechtsanspruch

Zum 01. August 2026 bzw. zum Beginn des Schuljahres 2026/27 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsschulbetreuung über das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft. Stufenweise - beginnend mit der 1. Jahrgangsstufe - besteht ein Anspruch auf die Betreuung an 5 Werktagen mit mindestens 8 Stunden pro Werktag und einer maximalen Schließzeit von 4 Wochen in den Ferien. Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob und in welchem Umfang sie ein Angebot der ganztägigen Bildung und Betreuung wahrnehmen wollen.

Dieser bedeutende Schritt markiert einen Meilenstein in der Bildungspolitik und verspricht tiefgreifende Auswirkungen auf die schulische und außerschulische Bildungslandschaft und somit auch auf den Sport. Diese Entwicklung wird unmittelbare Auswirkungen auf die Struktur des organisierten Sports haben, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen. Durch die längere Verweildauer der Kinder in der Schule kommt dort der Bewegungsförderung eine noch bedeutendere Rolle für ein gesundes Aufwachsen zu.

Die gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung einer ganztägigen Betreuung richtet sich gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (oftmals das Jugendamt der kommunalen Verwaltung). Dieser muss im Rahmen der Selbstverwaltung ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten, beispielsweise über offene Ganztagsschulen (OGS; >95 % aller Grundschulen), gebundene Ganztagsschulen oder pädagogische Übermittagsbetreuung.

 

Kooperationen für Sportvereine

Schulsport und Ganztag werden in vielerlei Hinsicht von Kommunen, Land und Verbänden unterstützt. Die wichtige Rolle von Vereinen in der Mitwirkung im Ganztag ist in einer Rahmenvereinbarung zwischen der NRW-Landesregierung und der Sportjugend festgehalten.

Auf der Webseite der Sportjugend NRW finden Sie Unterstützungsleistungen im Rahmen von Kooperationen im Ganztag, zum Beispiel zum Sporthelfer-Programm, zu Schulsportgemeinschaften, zu Fördermöglichkeiten des LSB und zu Kooperationsmodellen/Vertragsformen. 

Hier finden Sie weitere Informationen: Kooperationen für Sportvereine | Sportjugend Nordrhein-Westfalen

 

Startchance Bewegung

Mit dem Startchancen-Programm sollen über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2033/34) Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität.

An 923 Startchancen-Schulen können ab dem Schuljahr 2025/26 zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden.

Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen sowie dem Weg zur Umsetzung im eigenen Verein finden Sie hier: Startchancen-Programm | Bildungsportal NRW 

Adrian Wesp
Ansprechperson Sport im Ganztag
Adrian Wesp
Ansprechperson Sport im Ganztag
Adrian Wesp

Friedrich-Alfred-Allee 25

47055 Duisburg

Telefon: 0163 62 84 148

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