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Erinnerung: Namentliche Benennung von Schiedsrichter*innen
WHV - Schiedsrichter
Nr . 276 von 13.07.2022

Marius Timm 13. July 2022

Liebe Vereine, 

mit dieser Mitteilung erinnern wir Euch an Eure Pflicht nach § 19, Abs. 1 der geltenden WHV-Spielordnung (SPO WHV), Eure C- und höher-lizenzierten und in den Ligen ab den Oberligen neutral anzusetzenden Schiedsrichter*innen namentlich spätestens bis zum 01. August eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Vizepräsidenten Schiedsrichter in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden.

 

Bitte meldet Eure Schiedsrichter*innen an vorsitz@whv-sra.de.


Die genaue Anzahl der pro Verein für den Erwachsenenbereich zu benennenden Schiedsrichter*innen für das Spieljahr 2022/23 mit jeweils erforderlicher Lizenz berechnet sich aus der Anzahl der Mannschaften des Vereins, die Verbandsschiedsrichter*innen erhalten. Die Anzahl zu stellender Schiedsrichter*innen kann in der nachfolgenden Datei abgelesen werden.

 

Übersicht der zu meldenden Schiedsrichter*innen

 

Der WHV-Verbandsausschuss hat bereits am 21.03.2019 die Entscheidung getroffen, dass mit sofortiger Wirkung eine Strafe von 250,- EUR pro fehlenden WHV-Erwachsenenschiedsrichter*innen durch den ZA in Anrechnung zu bringen ist. Diese Regelung, die wir angesichts der Corona-Krise ausgesetzt haben, werden wir nun wieder in Kraft setzen, um langfristig einen geregelten Spielbetrieb zu ermöglichen.

 

Hierbei werden zunächst die Meldungen bis zum 01.08.2022 betrachtet. Von diesen Benannten werden nur die Schiedsrichter*innen berücksichtigt, die die Kriterien basierend auf der Schiedsrichterordnung und der Lizenzordnung erfüllt haben.

 

Da die Vereine in der augenblicklichen Situation sicherlich nicht uneingeschränkt handlungsfähig sind, werden wir den Vereinen eine erweiterte Chance auf Benennung einräumen. Es werden für das Jahr 2022/2023 Jahr auch entsprechende Nachbenennungen berücksichtigt, die im Laufe des Jahres erfolgen. Allerdings müssen auch in diesen Fällen im August 2023 die notwendigen Kriterien erfüllt sein.

Die Kriterien sind:

 

  • WHV-Lizenz C oder höher
  • Ablegen des Regeltests zu einem neuen Saisonabschnitt (Hinrunde Feldsaison, Hallensaison und Rückrunde Feldsaison)
  • Bearbeiten von mindestens 80% der Videos der Woche
  • Mindestens 5 offizielle Spiele in jeweils beiden der zurückliegenden Saisons für die Ober-, Regional- oder Bundesligen.

 

Hinweis: Eine nicht ausreichende Meldung von Schiedsrichtern gefährdet die Ansetzung von Schiedsrichtern nach § 20 der Spielordnung (SPO WHV)

 

 

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