Marius Timm 21. June 2023
Bis 01. August 2023 melden
Liebe Vereine des WHV,
mit dieser Mitteilung möchten wir Euch nach § 19, Abs. 1 der geltenden WHV-Spielordnung (SPO WHV) an Eure Pflicht erinnern, Eure C- und höher-lizenzierten und in den Ligen ab den Oberligen neutral anzusetzenden Schiedsrichter*innen namentlich spätestens bis zum 01. August eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Vizepräsidenten Schiedsrichter in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden.
Bitte meldet Eure Schiedsrichter*innen an vorsitz@whv-sra.de.
Die genaue Anzahl der pro Verein für den Erwachsenenbereich zu benennenden Schiedsrichter*innen für das Spieljahr 2023/24 mit jeweils erforderlicher Lizenz berechnet sich aus der Anzahl der Mannschaften des Vereins, die Verbandsschiedsrichter*innen erhalten. Durch Auf- und Abstiege kann sich diese Anzahl entsprechend ändern.
Eine aktuelle Übersicht für die Meldung findet ihr hier.
Der WHV-Verbandsausschuss hat bereits am 21.03.2019 die Entscheidung getroffen, dass mit sofortiger Wirkung eine Strafe von 250,- EUR pro fehlenden WHV-Erwachsenenschiedsrichter*innen durch den ZA in Anrechnung zu bringen ist. Diese Regelung, die wir angesichts der Corona-Krise ausgesetzt haben, werden wir auch in diesem Jahr anwenden, um langfristig einen geregelten Spielbetrieb zu ermöglichen.
Hierbei werden die Meldungen bis zum 01.08.2023 betrachtet. Von diesen Benannten werden nur die Schiedsrichter*innen berücksichtigt, die die Kriterien basierend auf der Schiedsrichterordnung und der Lizenzordnung erfüllt haben.
Als zu berücksichtigender Erwachsenenschiedsrichter*in gilt, wer daher alle folgende Kriterien erfüllt (siehe auch Lizenzordnung des WHV):
1. Wer eine Theorie- und Praxisausbildung erfolgreich absolviert hat und im Besitz einer entsprechenden Schiedsrichterlizenz (C-Lizenz oder höher) ist.
2. Wer in einem Spieljahr (von August bis August) mindestens 12 Spiele (DHB und/oder WHV in Summe für Feld und Halle) leitet.
Dabei hat der SRA berücksichtigt, dass die durchschnittliche Einsatzzahlen aller Schiedsrichter*innen, die mindestens ein Spiel geleitet haben, bei 24 Einsätzen lag.
3. Wer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des WHV SRA teilnimmt (z.B.- Teilnahme an Lehrgängen, Leistungskadern, Schiedsrichtertreffen)
4. Wer an Regelschulungsmaßnahmen teilgenommen und den Nachweis der Regelkenntnis 3 x pro Jahr durch Regeltests per SOW (Schiedsrichter on Web) erfolgreich absolviert hat
5. Wer 80% der Videos der Woche bearbeitet
Hinweis: Eine nicht ausreichende Meldung von Schiedsrichtern gefährdet die Ansetzung von Schiedsrichtern nach § 20 der Spielordnung (SPO WHV)
Westdeutscher Hockey-Verband e.V.
Das Präsidium des WHV