Marius Timm 08. July 2023
Liebe Jugendschiedsrichter*innen,
Liebe Vereine,
die Vorgaben aus der Mitteilung Schiedsrichter Nr. 282 vom 25.04.2023 werden bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.
Nach guten Gesprächen unter den Vereinen und dem Jugend-SRA wurde beschlossen, dass die folgenden Kriterien erfüllt sein müssen, damit Jugendliche als Verbandsschiedsrichter*in mit der J(A)-Lizenz für ihren Verein angerechnet werden können und die Lizenz ihre Gültigkeit behält:
- Theoriebereich:
• Ablegen des Regeltests dreimal jährlich (verpflichtend)
• Bearbeitung des Videos der Woche (mindestens 80%)
- Praxisbereich:
• mit Start der Feldsaison 2024 muss mindestens ein Spiel (Feld) oder ein Turnier (Halle) für den WHV als Schiedsrichter*in gepfiffen werden, damit die vorhandene Lizenz ihre Gültigkeit behält und Schiedsrichter*innen als Verbandsschiedsrichter*innen für ihren Verein angerechnet werden können.
Mit sportlichen Grüßen
Lukas Siebeck
Jugendschiedsrichterreferent