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Anpassung der Regelung zur Anrechnung
WHV - Schiedsrichter
Nr . 285 von 08.07.2023

Marius Timm 08. July 2023

Liebe Jugendschiedsrichter*innen,

Liebe Vereine, 

 

die Vorgaben aus der Mitteilung Schiedsrichter Nr. 282 vom 25.04.2023 werden bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.

 

Nach guten Gesprächen unter den Vereinen und dem Jugend-SRA wurde beschlossen, dass die folgenden Kriterien erfüllt sein müssen, damit Jugendliche als Verbandsschiedsrichter*in mit der J(A)-Lizenz für ihren Verein angerechnet werden können und die Lizenz ihre Gültigkeit behält: 

 

- Theoriebereich:

• Ablegen des Regeltests dreimal jährlich (verpflichtend) 

• Bearbeitung des Videos der Woche (mindestens 80%)

 

- Praxisbereich: 

• mit Start der Feldsaison 2024 muss mindestens ein Spiel (Feld) oder ein Turnier (Halle) für den WHV als   Schiedsrichter*in gepfiffen werden, damit die vorhandene Lizenz ihre Gültigkeit behält und Schiedsrichter*innen als Verbandsschiedsrichter*innen für ihren Verein angerechnet werden können. 

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Lukas Siebeck

Jugendschiedsrichterreferent 

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