Marius Timm 24. February 2022
In der festen Hoffnung, dass wir die Pandemie bald überwunden haben und den geregelten Spielbetrieb wieder aufnehmen können, müssen wir Euch nach § 19, Abs. 1 der geltenden WHV-Spielordnung (SPO WHV) an Eure Pflicht erinnern, Eure C- und höher-lizenzierten und in den Ligen ab den Oberligen neutral anzusetzenden Schiedsrichter*innen namentlich spätestens bis zum 01. August eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Vizepräsidenten Schiedsrichter in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden.
Bitte meldet Eure Schiedsrichter*innen an vorsitz@whv-sra.de.
Der Schiedsrichterausschuss bietet die für die jeweilige Ausbildung erforderlichen Schulungsmaßnahmen online an (siehe Mitteilung Nr. 268)
Die genaue Anzahl der pro Verein für den Erwachsenenbereich zu benennenden Schiedsrichter*innen für das Spieljahr 2022/23 mit jeweils erforderlicher Lizenz berechnet sich aus der Anzahl der Mannschaften des Vereins, die Verbandsschiedsrichter*innen erhalten. Die nachfolgende Datei beinhaltet den aktuellen Stand des Spieljahres 2021/22 als Referenzwert. Durch Auf- und Abstiege kann sich diese Anzahl entsprechend ändern. Eine aktuelle Übersicht für die Meldung im August wird entsprechend nach Abschluss des aktuellen Spieljahres 2021/22 veröffentlicht.
Übersicht der Berechnung der Saison 2021/22 als Orientierung
Der WHV-Verbandsausschuss hat bereits am 21.03.2019 die Entscheidung getroffen, dass mit sofortiger Wirkung eine Strafe von 250,- EUR pro fehlenden WHV-Erwachsenenschiedsrichter*innen durch den ZA in Anrechnung zu bringen ist. Diese Regelung, die wir angesichts der Corona-Krise ausgesetzt haben, werden wir nun wieder in Kraft setzen, um langfristig einen geregelten Spielbetrieb zu ermöglichen.
Hierbei werden zunächst die Meldungen bis zum 01.08.2022 betrachtet. Von diesen Benannten werden perspektivisch nur die Schiedsrichter*innen berücksichtigt, die die Kriterien basierend auf der Schiedsrichterordnung und der Lizenzordnung erfüllt haben.
Da die Vereine in der augenblicklichen Situation sicherlich nicht uneingeschränkt handlungsfähig sind, werden wir den Vereinen eine erweiterte Chance auf Benennung einräumen., Es werden für das Jahr 2022/2023 Jahr auch entsprechende Nachbenennungen berücksichtigt, die im Laufe des Jahres erfolgen. Allerdings müssen auch in diesen Fällen im August 2023 die notwendigen Kriterien erfüllt sein.
Als zu berücksichtigender Erwachsenenschiedsrichter*in gilt, wer daher alle folgende Kriterien erfüllt (siehe auch Lizenzordnung des WHV):
1. Wer eine Theorie- und Praxisausbildung erfolgreich absolviert hat und im Besitz einer entsprechenden Schiedsrichterlizenz (C-Lizenz oder höher) ist.
2. Wer pro Jahr mind. 10 Spiele (in Summe für Feld und Halle) leitet
3. Wer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des WHV SRA teilnimmt (z.B.- Teilnahme an Lehrgängen, Leistungskadern, Schiedsrichtertreffen)
4. Wer an Regelschulungsmaßnahmen teilgenommen und den Nachweis der Regelkenntnis 3 x pro Jahr durch Regeltests per SOW (Schiedsrichter on Web) erfolgreich absolviert hat
5. 80% der Videos der Woche bearbeitet
Hinweis: Eine nicht ausreichende Meldung von Schiedsrichtern gefährdet die Ansetzung von Schiedsrichtern nach § 20 der Spielordnung (SPO WHV)
Westdeutscher Hockey-Verband e.V.
Das Präsidium