Philipp Hesselmann 22. May 2025
Mit dieser Mitteilung möchten wir Euch gemäß § 19 Abs. 1 der geltenden WHV-Spielordnung (SPO WHV) an Eure Verpflichtung erinnern, Eure Schiedsrichter*innen namentlich spätestens bis zum 01. August 2025 für das Spieljahr 2025/26 dem Vizepräsidenten Schiedsrichterwesen in Textform unter Angabe der Kontaktdaten zu melden.
Die Meldung erfolgt an:
📧 sr_vorsitz@whv-hockey.de
Bitte beachtet, dass ab dem Spieljahr 2025/26 ausschließlich Schiedsrichter*innen mit mindestens der Lizenzstufe E3 (für den Erwachsenenbereich) bzw. J3 (für den Jugendbereich) anerkannt und berücksichtigt werden. Damit möchten wir sicherstellen, dass einheitliche Mindeststandards bei der Spielleitung im gesamten WHV-Gebiet gewährleistet sind.
Die genaue Anzahl der pro Verein zu benennenden Schiedsrichterinnen mit entsprechender Lizenz ergibt sich aus der Anzahl der Mannschaften, die Verbandsschiedsrichterinnen erhalten. Durch Auf- und Abstiege kann sich diese Anzahl entsprechend ändern. Eine aktuelle Übersicht wird nach Abschluss des laufenden Spieljahres 2024/25 veröffentlicht.
Zusätzlich verpflichtend ab 2025:
Jeder Verein im WHV muss ab sofort einen offiziellen Ansprechpartnerin für das Schiedsrichterwesen benennen (auch „Schiedsrichtermanagerin“ genannt). Diese Person dient als Schnittstelle zwischen dem Verband und dem Verein für alle Belange des Schiedsrichterwesens (z. B. Kommunikation, Organisation von Fortbildungen, Koordination der Einsätze, Lizenzpflege).
Die Meldung dieser Person ist ebenfalls bis zum 01. August 2025 an obige Adresse zu richten.
Hinweis:
Für jede fehlende Meldung eines gemäß Vorgabe zu stellenden WHV-Erwachsenenschiedsrichters oder einer Schiedsrichter-Ansprechperson wird eine Strafe in Höhe von 250,- EUR durch den zuständigen Ausschuss verhängt. Diese Regelung wurde bereits am 21.03.2019 beschlossen und wird auch im Spieljahr 2025/26 konsequent angewendet, um einen nachhaltigen und geordneten Spielbetrieb zu sichern.
Als zu berücksichtigende*r Schiedsrichter*in gilt, wer alle folgenden Kriterien erfüllt (gemäß DHB-Lizenzordnung):
- Besitz einer gültigen Schiedsrichterlizenz:
– mindestens E3 (Erwachsene) bzw. J3 (Jugend) ab Spieljahr 2025/26 - Jährlich mindestens 15 geleitete Spiele (Erwachsenenbereich; Feld und Halle zusammen),
im Jugendbereich: mindestens 5 Spiele oder Turniere - Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des WHV-Schiedsrichterausschusses
- Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 3 Regeltests pro Jahr über die WABE (WHV-Aus- und -Bewertungsplattform)
– alternativ oder ergänzend über die WABE des DHB, sofern dort verfügbar - Bearbeitung von mindestens 80 % der „Videos der Woche“
Weitere Hinweise:
- Erwachsenenschiedsrichter*innen können auch für den Jugendbereich angerechnet werden.
Umgekehrt gilt dies jedoch nicht: Jugendschiedsrichter*innen (J-Lizenzen) können nicht für den Erwachsenenbereich berücksichtigt werden. - Eine unvollständige oder verspätete Meldung kann zu erheblichen Einschränkungen bei der Schiedsrichteransetzung gemäß § 20 SPO WHV führen.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung und danken Euch für Eure Unterstützung zur Sicherung eines funktionierenden Spielbetriebs.
Mit sportlichen Grüßen
Westdeutscher Hockey-Verband e. V.
Das Präsidium