Marius Timm 28. March 2024
Liebe Vereine,
Nach § 18, Abs. 8 der geltenden WHV-Spielordnung Jugend (SPO-J WHV) sind alle Vereine verpflichtet, ihre J(A)-lizenzierten Jugendschiedsrichter namentlich spätestens bis zum 1. April eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Jugendschiedsrichterreferenten in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden.
Nach dem Vorliegen der Meldezahlen an Mannschaften im Jugendbereich konnte die Berechnung für die Anzahl zu meldender Jugendschiedsrichter abgeschlossen werden und wird hiermit veröffentlicht. Sollten sich Änderungen bezüglich der Mannschaftsmeldungen ergeben, wird die Berechnung umgehend angepasst.
Von diesen Benannten werden nur die Schiedsrichter*innen berücksichtigt, die die Kriterien basierend auf der Schiedsrichterordnung und der Lizenzordnung erfüllt haben.
Als zu berücksichtigender Jugendschiedsrichter*in gilt, wer daher alle folgende Kriterien erfüllt (siehe auch Lizenzordnung des WHV):
1. Wer eine Theorie- und Praxisausbildung erfolgreich absolviert hat und im Besitz einer entsprechenden Schiedsrichterlizenz (J(A)-Lizenz) ist.
2. Wer in einem Spieljahr (von April bis April) mindestens 1 Spiel (DHB und/oder WHV in Summe für Feld und Halle) leitet (ab April 2024 gültig => siehe Mitteilung 285).
3. Wer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des WHV SRA teilnimmt (z.B.- Teilnahme an Lehrgängen, Leistungskadern, Schiedsrichtertreffen)
4. Wer an Regelschulungsmaßnahmen teilgenommen und den Nachweis der Regelkenntnis 3 x pro Jahr durch Regeltests per SOW (Schiedsrichter on Web) absolviert hat.
5. Wer 80% der Videos der Woche bearbeitet
Mit sportlichen Grüßen
Lukas Siebeck
Jugendschiedsrichterreferent