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Schiedsrichtermeldung Jugend 2025
WHV - Schiedsrichter
Nr . 311 von 02.07.2025

Tobit Schäfer 02. July 2025

Mit dieser Mitteilung möchten wir Euch gemäß § 18 Abs. 8 der geltenden WHV-JugendSpielordnung (JSPO WHV) an Eure Verpflichtung erinnern, Eure Schiedsrichter*innen namentlich spätestens bis zum 01. August 2025 für das Spieljahr 2025/26 dem Jugendschiedsrichterreferenten in Textform unter Angabe der Kontaktdaten zu melden.

Die Meldung erfolgt an:

📧 l.siebeck@whv-hockey.de

Bitte beachtet, dass ab dem Spieljahr 2025/26 ausschließlich Schiedsrichter*innen mit mindestens der Lizenzstufe E3 (für den Erwachsenenbereich) bzw. J3 (für den Jugendbereich) anerkannt und berücksichtigt werden. Damit möchten wir sicherstellen, dass einheitliche Mindeststandards bei der Spielleitung im gesamten WHV-Gebiet gewährleistet sind.

Die genaue Anzahl der pro Verein zu benennenden Schiedsrichterinnen mit entsprechender Lizenz ergibt sich aus dem Mittelwert der Anzahl der Mannschaften, die in der laufenden Feldsaison und der kommenden Hallensaison für die Regionalliga ab U14 gemeldet wurden. Eine aktuelle Übersicht wird mit Beginn der Sommerferien veröffentlicht.

Zusätzlich verpflichtend ab 2025:

Jeder Verein im WHV muss ab sofort einen offiziellen Ansprechpartnerin für das Schiedsrichterwesen benennen (auch „Schiedsrichtermanagerin“ genannt). Diese Person dient als Schnittstelle zwischen dem Verband und dem Verein für alle Belange des Schiedsrichterwesens (z. B. Kommunikation, Organisation von Fortbildungen, Koordination der Einsätze, Lizenzpflege).

Die Meldung dieser Person ist ebenfalls bis zum 01. August 2025 an obige Adresse zu richten.

Hinweis:

Für jede fehlende Meldung eines gemäß Vorgabe zu stellenden WHV-Jugendschiedsrichters wird eine Strafe in Höhe von 250,- EUR oder einer Schiedsrichter-Ansprechperson eine Strafe in Höhe von 200,- EUR durch den zuständigen Ausschuss verhängt. Diese Regelung wurde auf dem Verbandsjugendtag 2025 seitens der Vereine beschlossen.

Als zu berücksichtigende*r Schiedsrichter*in gilt, wer alle folgenden Kriterien erfüllt (gemäß DHB-Lizenzordnung):

  1. Besitz einer gültigen Schiedsrichterlizenz:
    – mindestens J3 (Jugend) oder E3/E4 (außer diese Person wurde bereits für den Erwachsenenbereich gemeldet)
  2. Jährlich mindestens 15 geleitete Spiele (Erwachsenenbereich; Feld und Halle zusammen),
    im Jugendbereich: mindestens 5 Spiele oder Turniere (Feld und Halle zusammen)
  3. Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des WHV-Schiedsrichterausschusses
  4. Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 3 Regeltests pro Jahr über die WABE (WHV-Aus- und -Bewertungsplattform)
  5. Bearbeitung von mindestens 80 % der „Videos der Woche“

Weitere Hinweise:

  • Erwachsenenschiedsrichter*innen können auch für den Jugendbereich angerechnet werden.
    Umgekehrt gilt dies jedoch nicht: Jugendschiedsrichter*innen (J-Lizenzen) können nicht für den Erwachsenenbereich berücksichtigt werden.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung und danken Euch für Eure Unterstützung zur Sicherung eines funktionierenden Spielbetriebs.

 

Mit sportlichen Grüßen

Westdeutscher Hockey-Verband e. V.

Jugendausschuss und Schiedsrichterausschuss

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