Philipp Hesselmann 06. July 2026
Hier ist eine aktualisierte Fassung für das Spieljahr 2026/27:
Erinnerung zur Meldung der Verbandsschiedsrichter*innen und der Schiedsrichter-Ansprechperson für das Spieljahr 2026/27
Mit dieser Mitteilung möchten wir Euch gemäß § 19 Abs. 1 der geltenden WHV-Spielordnung (SPO WHV) an Eure Verpflichtung erinnern, Eure Schiedsrichter*innen namentlich spätestens bis zum 01. August 2026 für das Spieljahr 2026/27 dem Vizepräsidenten Schiedsrichterwesen in Textform unter Angabe der Kontaktdaten zu melden.
Die Meldung erfolgt an:
Bitte beachtet, dass für die Anerkennung als Verbandsschiedsrichter*in weiterhin mindestens die Lizenzstufe E3 (Erwachsenenbereich) beziehungsweise J3 (Jugendbereich) erforderlich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass im gesamten Verbandsgebiet ein einheitlicher Qualitätsstandard bei der Spielleitung gewährleistet wird.
Die Anzahl der von jedem Verein zu meldenden Verbandsschiedsrichter*innen richtet sich nach der Anzahl der Mannschaften, für die Verbandsschiedsrichterinnen angesetzt werden. Aufgrund von Auf- und Abstiegen kann sich diese Anzahl geändert haben. Eine aktuelle Übersicht findet sich in dieser Mitteilung.
Schiedsrichter-Ansprechperson
Jeder Verein des Westdeutschen Hockey-Verbandes ist verpflichtet, eine offizielle Schiedsrichter-Ansprechperson (Schiedsrichtermanager*in) zu benennen. Diese Person dient als zentrale Schnittstelle zwischen Verband und Verein in allen Angelegenheiten des Schiedsrichterwesens (z. B. Kommunikation, Organisation von Aus- und Fortbildungen, Koordination der Einsätze sowie Lizenzverwaltung).
Die Meldung der Schiedsrichter-Ansprechperson ist ebenfalls bis zum 01. August 2026 an die oben genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Hinweis
Für jede fehlende Meldung eines gemäß Vorgabe zu stellenden WHV-Erwachsenenschiedsrichters beziehungsweise einer Schiedsrichter-Ansprechperson wird durch den zuständigen Ausschuss eine Strafe in Höhe von 250,00 EUR verhängt. Diese Regelung wurde bereits am 21.03.2019 beschlossen und wird auch im Spieljahr 2026/27 konsequent angewendet, um einen nachhaltigen und geordneten Spielbetrieb sicherzustellen.
Als anrechenbarer Verbandsschiedsrichter*in gilt, wer sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt (gemäß DHB-Lizenzordnung):
- Besitz einer gültigen Schiedsrichterlizenz:
- mindestens E3 (Erwachsene) beziehungsweise J3 (Jugend)
- Jährlich mindestens 15 geleitete Spiele im Erwachsenenbereich (Feld und Halle zusammen)
- Im Jugendbereich mindestens 5 geleitete Spiele oder Turniere
- Teilnahme an den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des WHV-Schiedsrichterausschusses
- Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 3 Regeltests pro Jahr über die WABE (WHV-Aus- und Bewertungsplattform) beziehungsweise alternativ über die WABE des DHB, sofern dort verfügbar
- Bearbeitung von mindestens 80 % der „Videos der Woche“
Weitere Hinweise
- Verbandsschiedsrichter*innen mit einer Erwachsenenlizenz (E-Lizenz) können auch für den Jugendbereich angerechnet werden.
- Schiedsrichter*innen mit einer Jugendlizenz (J-Lizenz) können hingegen nicht für den Erwachsenenbereich berücksichtigt werden.
- Eine unvollständige oder verspätete Meldung kann gemäß § 20 SPO WHV zu Einschränkungen bei der Schiedsrichteransetzung führen.
Für Rückfragen stehen wir Euch jederzeit gerne zur Verfügung und bedanken uns für Eure Unterstützung bei der Sicherstellung eines funktionierenden und qualitativ hochwertigen Spielbetriebs.
Mit sportlichen Grüßen
Westdeutscher Hockey-Verband e. V.
Das Präsidium